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Anzeige Oberlandericht Hamm

Oberlandesgericht Hamm

Heßlerstraße 53, 59065 Hamm
Ansprechpartner: Jörg Feldmann
joerg.feldmann@olg-hamm.nrw.de
02381 - 272 4915
02381 - 272 1216
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• Als Richterin / Richter entscheiden Sie nicht nur über den Ausgang eines Verfahrens, sondern über die Schicksale von Menschen. Im Namen des Volkes sprechen Sie Recht und bleiben dabei objektiv und unvoreingenommen. So sorgen Sie maßgeblich für die Aufrechterhaltung des Rechtsfriedens. 

• Bei Ihrer täglichen Arbeit sind Sie unabhängig, nur dem Gesetz verpflichtet und unterliegen keinen Weisungen; Sie arbeiten interessen- und mandatsunabhängig.

• Sie prüfen Sachverhalte aus den unterschiedlichsten Lebensbereichen, lösen Konflikte und treffen sachgerechte Entscheidungen. Dabei wirken Sie vermittelnd auf die Beteiligten einer Auseinandersetzung ein und unterbreiten Vorschläge für eine einvernehmliche Lösung.

Standorte insgesamt

Mit zehn Landgerichten, 77 Amtsgerichten und über 2.000 Richterinnen und Richtern ist Hamm der flächen- und zahlenmäßig größte Oberlandesgerichtsbezirk in Deutschland.

• Volljuristin / Volljurist mindestens mit der Note befriedigend (7,76 Punkte) oder besser in der zweiten juristischen Staatsprüfung. Bei weniger als 9,00 Punkten sind zusätzlich besondere persönliche Eigenschaften erforderlich (z.B. besondere Leistungen im Abitur, im Studium, in der ersten Prüfung oder in der Referendarzeit oder besondere persönliche Fähigkeiten, welche die Persönlichkeit einer Richterin / eines Richters positiv prägen).

• Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes

• absolute Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten

• zum Zeitpunkt der Einstellung regelmäßig noch nicht 42 Jahre alt

• Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht.

• Ihnen stehen vielfältige Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen - viele Kolleginnen und Kollegen erreichen Beförderungsämter. Das Besondere bei uns: Mit zehn Landgerichten, 77 Amtsgerichten und über 2.000 Richterinnen und Richtern ist Hamm der flächen- und zahlenmäßig größte Oberlandesgerichtsbezirk in Deutschland. Nirgendwo sind die Einsatzmöglichkeiten größer.

• Sie können darüber hinaus auch in Gerichtsverwaltungen, an oberste Bundesgerichte, Ministerien und europäische und internationale Institutionen abgeordnet werden. Oder Sie übernehmen auf Wunsch Aufgaben in der Aus- und Fortbildung, z. B. als Dozentin / Dozent in der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen, als AG-Leiterin / AG-Leiter für Referendare, als Prüferin / Prüfer im ersten oder zweiten Staatsexamen u.v.m.

Qualifizierte und engagierte Assessorinnen und Assessoren, die sich für den richterlichen Dienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm interessieren.

Wir verwirklichen den Rechtsstaat! Dafür suchen wir von den Besten die Unabhängigen.

• Sie werden zunächst in ein Richterverhältnis auf Probe berufen und arbeiten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm. Sie bekommen dabei einen festen Landgerichtsbezirk als Einsatzort zugewiesen, in dem Sie innerhalb Ihrer Proberichterzeit eingesetzt werden. Bei Ihrer Einstellung können Sie drei "Wunschbezirke" angeben - in einem davon werden wir Sie einsetzen.

• Im Regelfall werden Sie in der Proberichterzeit zunächst für ein Jahr am Landgericht eingesetzt. Ihren Berufseinstieg erleichtern wir durch eine Reduzierung Ihres Pensums um 25 % in den ersten sechs Monaten. Im zweiten Berufsjahr sind Sie an einem fest zugewiesenen Amtsgericht tätig. Im dritten Jahr richtet sich Ihr Einsatz beim Amts- oder Landgericht nach dienstlichen Bedürfnissen und Ihren Wünschen. Nach der Probezeit von regelmäßig drei Jahren können Sie zur Richterin / zum Richter auf Lebenszeit ernannt werden - und zwar an einem Gericht Ihrer Wahl, wenn dort Planstellen frei sind.

• Das alles geht selbstverständlich auch in Teilzeit! Familie und Beruf lassen sich wohl bei kaum einem anderen Arbeitgeber besser miteinander vereinbaren als im Richterdienst.

• Ihr Berufseinstieg erfolgt in der Besoldungsgruppe R 1 der Landesbesoldungsordnung R zum Landesbesoldungsgesetz. Als Richterin / Richter unterliegen Sie nicht der gesetzlichen Sozialversicherung, sondern genießen stattdessen die Vorzüge der Beamtenversorgung und der Beihilfeberechtigung.