Jurstart
Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht
Universitätsstr. 14 - 16
D-48143 Münster
Tel.: + 49 251 83 22 730
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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
Kanzlei:
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
Konzern-/ Organisationsstruktur:
Die Sozialgerichte entscheiden als eigenständige Gerichtsbarkeit über Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich des Sozialrechts. Das Landessozialgericht ist zentral für die Einstellung aller Sozialrichter in Nordrhein-Westfalen zuständig.
Adresse:
Zweigertstrasse 54
Ort:
54130 Essen
Ansprechpartner:
Frau Topka
Telefon:
Telefon: 0201/7992252
Internetadresse:
E-Mail:
Tätigkeitsbereiche:
Sozialrichter (m/w) gewähren den gerichtlichen Rechtsschutz in den großen Systemen der Sozialversicherung, d.h.der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie in den sozialen Sicherungssytemen der Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz-IV“), der Sozialhilfe und des Schwerbehindertenrechts.
Standorte in Deutschland:
Sozialgerichte in Aachen, Detmold, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Gelsenkirchen, Köln, Münster.
Gesucht werden:
Assessoren (m/w), die Freude haben an qualifizierter und eigenständiger jurist. Arbeit im Umgang mit vielfältigen, oft existenziell bedeutsamen Lebenssituationen und facettenreichem Behördenhandeln.
Anforderungen:
Überdurchschnittliche fachliche Kompetenz, die idealerweise in einem Notendurchschnitt von 8,5 Punkten in beiden Examina und mindestens einem Prädikatsexamen zum Ausdruck kommt. Hohe soziale Kompetenz. Offenheit für Menschen und Interesse an vielfältigen rechtlichen Fragestellungen. Berufserfahrung insbesondere mit Sozialrechtsbezug ist von Vorteil.
Wir bieten:
Als Sozialrichter (m/w) arbeiten Sie nach der Einarbeitungsphase eigenständig und unabhängig. Sie leiten eine der Kammern eines Sozialgerichts, zu der außer ihnen noch zwei ehrenamtliche Richter gehören. Sie haben die Möglichkeit, die verschiedenen Bereiche des Sozialrechts kennen zu lernen. Sie werden durch ein umfassendes Fortbildungsangebot unterstützt.
Ihre Karriereaussichten:
Beförderung vom Eingangsamt der Besoldungsgruppe R1 zum Richter (m/w, R2) bzw. zum Vors. Richter (m/w, R3) am Landessozialgericht. Bei Interesse und Eignung auch Tätigkeit in der Gerichtsverwaltung mit Aufstiegsmöglichkeiten zum Vizepräsidenten oder Präsidenten (m/w) eines Sozialgerichts (R2 bis R4) oder Abordnung in den Ministerialdienst, an das Bundessozial- oder Bundesverfassungsgericht.
Einstiegsgehälter:
Besoldungsgruppe R 1 (3339 Euro), regelmäßige altersabhängige Besoldungserhöhung (Endgehalt 5429 Euro), Ehegatten- und Kinderzuschläge.



